Sicher in die Schule gehen

Ist mein Kind fähig, alleine sicher den Schulweg zu bewältigen? Der ÖAMTC hat in Kooperation mit Viewpointsystem das Blickverhalten von Fünf- bis Neunjährigen analysiert. Hier die Ergebnisse :

5-6- Jährige: “ Wenn ich ein Auto sehe, sieht es mich auch.“ Kinder dieses Alters haben kein Bewusstsein für die Gefahren im Straßenverkehr. Sie können einfach jederzeit  über die Straße laufen. Besonders gefährlich ist das, wenn die Ampel grün wird, da sie sofort- ohne den Pendelblick nach beiden Seiten- die Fahrbahn betreten. Sie suchen auch nicht den Blickkontakt zum Lenker.

7-8-Jährige: „Das Auto blinkt. Biegt es  aber vor dem Zebrastreifen ab oder erst danach?“ Diese Altersgruppe erkennt zwar Gefahren, kann  die Situation aber noch nicht richtig einschätzen.

9-10-Jährige: „Ich überquere die Fahrbahn an der Ampel.“ Jetzt beginnen Kinder gefährliche Stellen zu vermeiden und nehmen Umwege in Kauf, um sicher über die Straße zu kommen. Sie erkennen auch Handzeichen der Lenker.

11-13-Jährige: “ Das Auto ist aber schnell unterwegs. Das hält sicher nicht vor dem Zebrastreifen an.“ Teenager können sich auf mehrere Sachen konzentrieren und Gefahren besser einschätzen.

WICHTIG:

Fahren Kinder mit dem Roller, konzentrieren sie sich nur auf ihr Gefährt und achten nicht auf die Umgebung

-> Beim Überqueren der Straße soll das Kind den Roller schieben!

Sind Kinder gemeinsam unterwegs, übernimmt eines die Führung und das andere schaut nicht mehr

-> Kindern beibringen, dass jedes immer selbst schauen muss!

FAZIT:

Wenn Kinder eine Fahrbahn überqueren müssen, sind sie gestresst. Sie blicken wenig umher, hasten drüber, wollen die Querung rasch hinter sich bringen und erhöhen somit die Stolpergefahr. Beim Schulweg daher nicht die kürzeste, sondern die sicherste Route wählen und diese mehrere Wochen lang üben.

Weitere Infos auf www.oeamtc.at/schulweg und

https://www.oeamtc.at/news/oeamtc-untersuchung-junge-schueler-haben-noch-keinen-sicheren-pendelblick-27075968

(Quelle: auto touring, September 2019, S 16f.)